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  • Unternehmen

    Thieme Architekt - Büro für Immobilienbewertung
  • Position

    Immobiliengutachter, Architekt
  • Telefon

    +49234 54499755
  • Email

    info@thieme-architekt.de
  • Ort

    44787 Bochum
  • Strasse

    Stühmeyerstraße 36
  • QUALIFIKATIONEN

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, MRICS
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Büro für Immobilienbewertung » Qualifikationen » Öffentliche Bestellung

Öffentliche Bestellung

Ein Gütesiegel für den Sachverständigen

Mit der Qualifikation einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verfügen wir über eine geprüfte Sachkunde in der Immobilienbewertung und unterliegen gesetzlichen Berufszulassungsregelungen.

Wir sind dadurch in der Lage, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Besonderheiten eines Grundstücks wie z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Außenbereichslagen etc. sachgerecht zu bewerten. Darüber hinaus haben wir Zugang zur Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse und können uns im Rahmen einer Immobilienbewertung auf echte Kaufpreise bzw. Vergleichspreise aus dem Umfeld des Bewertungsobjektes stützen.

Die Bezeichnungen wie Gutachter, Sachverständiger oder Immobilienbewerter sind nicht geschützt. Jedermann kann sich quasi als Sachverständiger bezeichnen und am Markt seine Dienste anbieten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist somit ein Gütesiegel für den Sachverständigen.

In einem aufwendigen Antrags- und Prüfungsverfahren müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde sowie ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität unter Beweis stellen. Erst dann erhalten sie die Bestellungsurkunde und den Rundstempel.

Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden.

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Aus diesem Grunde fordert das Gesetz, öffentlich bestellte Sachverständige in Gerichtsverfahren bevorzugt heranzuziehen (§§ 404 Abs. 3 ZPO, 73 Abs. 2 StPO, § 173 VwGO). Ein klassisches Einsatzgebiet ist die Erstattung von Gutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren.

Qualifikationen

Chartered Surveyors

Qualifikationen

Architekt