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    Thieme Architekt - Büro für Immobilienbewertung
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Büro für Immobilienbewertung » Leistungen » Bauäntrage

Bauäntrage

Legalisierung von Schwarzbauten

Der Baugenehmigungsprozess in Deutschland ist sehr komplex und mit Bau- und Architektenkosten verbunden. Es ist daher leider gängige Praxis, Änderungen am Gebäude ohne Bauantrag und Genehmigung umzusetzen.

Kommt es sodann zu einer Auseinandersetzung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, müssen genehmigungspflichtige Änderungen nachträglich genehmigt oder im schlimmsten Fall zurück gebaut werden.

Nach den Vorschriften der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen sind das Errichten, Ändern und Ändern einer Nutzung grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Nur mit einer Baugenehmigung ist ein Vorhaben materiell- und formell-rechtlich zulässig oder rechtmäßig. Kleine Änderungen sind teilweise verfahrensfrei, was deren materielle Zulässigkeit (Genehmigungsfähigkeit) jedoch nicht ausschließt.

Welche Maßnahmen konkret von einer formellen Genehmigungspflicht betroffen sind und welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, ist in § 62 BauO NRW geregelt.

Gerne prüfen wir für Sie die Genehmigungsfähigkeit illegaler Änderungen Ihres Gebäudes und erstellen bei Bedarf einen Bauantrag zur Legalisierung der Schwarzbauten.

Bauvoranfragen

Mit einer Bauvoranfrage können Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens verbindlich mit der Bauaufsichtsbehörde geklärt werden, ohne hierfür einen zeit- und kostenintensiven Bauantrag auf die Beine stellen zu müssen. Die Voranfrage kann auf spezielle Fragen zum Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht fokussiert sein, die ggf. strittig sind und eine hoheitliche Entscheidung durch die Gemeinde erfordern.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn verbindlich geklärt werden soll, inwieweit Grundstücke oder Teilflächen von Grundstücken nach Maßgabe des § 34 BauGB baulich nutzbar sind.


Ob Hinterlage, Randlage oder Baulücke.
Wir klären die bauliche Nutzbarkeit für Sie ab.

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