Die gutachterliche Stellungnahme
Eine gutachterliche Stellungnahme ist im Unterschied zu einem vollständigen Gutachten eine Sachverständigenleistung, die auf eine einzelne Fragestellung beschränkt oder auf einen bestimmten Sachverhalt gerichtet ist. Inhalt und Umfang richten sich nach der im Einzelfall vereinbarten Leistung.
Ein Sachverständiger hat diese Leistung nach denselben Kriterien zu erledigen wie die Erstattung eines Gutachtens, also gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei.
Anlässe einer Stellungnahme
Begründung von Detailfragen
Sie haben ein Gutachten beauftragt, aber können als Laie die Bewertungsansätze nicht nachvollziehen oder wünschen eine zusätzliche Begründung durch einen (zweiten) Sachverständigen. Zum Beispiel zur Erklärung der Restnutzungsdauer, dem Werteinfluss von Bauschäden oder dem Ansatz einer Marktanpassung.
Begründung von Bauschäden
Der Verkäufer hat arglistig einen Schaden am Gebäude verschwiegen, der aufwendig saniert werden muss.
Zur Ermittlung der Schadenshöhe soll dessen Werteinfluss ermittelt werden, der i. d. R. nicht direkt den Beseitigungskosten entspricht.
Begründung von Sachmängeln
Sie haben ein Wohnhaus mit vermieteter Einliegerwohnung gekauft, bei dem sich nachträglich herausstellt, dass diese nicht genehmigt und obendrein nicht genehmigungsfähig ist. Nun möchten Sie beim Verkäufer einen Schadensersatz geltend machen. Dazu soll der Werteinfluss dieses Mangels ermittelt werden.
Begründung von Flächenermittlungen
Die Definition der Wohnfläche ist im frei finanzierten Wohnungsbau nicht abschließend definiert und oftmals Anlass für Streitigkeiten. Insbesondere dann, wenn es um nutzbare Flächen geht, die nicht als Wohnfläche genehmigt, aber wohnlich nutzbar sind. Gerne erstellen wir für Sie im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme ein Flächenaufmaß mit Begründung der Ansätze der Wohnfläche.