Wir sind Mitglied in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und damit für alle Bauvorhaben in Deutschland bauvorlageberechtigt.
Im Rahmen einer Immobilienwertermittlung ist in vielen Fällen ein umfangreiches Fachwissen über Architektur und Städtebaurecht unerlässlich. Oftmals sind bauliche Anlagen danach zu beurteilen, ob diese abgerissen oder weitergenutzt, erweitert oder umgebaut werden müssen, was vertiefende Kenntnisse über Baukonstruktionen und öffentliches Baurecht erfordert.
Nicht selten müssen bei unbebauten Grundstücken oder Teilflächen davon Überlegungen getroffen werden, inwieweit diese baulich nutzbar ist. Denn die bauliche Nutzungsfähigkeit eines Grundstücks hat einen erheblichen Einfluss auf den Grundstückswert.
Neben der Tätigkeit als Sachverständiger werden auch heute noch Architektenleistungen im Bereich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung übernommen.