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    Thieme Architekt - Büro für Immobilienbewertung
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Büro für Immobilienbewertung » Leistungen » Flächenaufmaß

Flächenaufmaß

Die Wohnfläche

Bei den meisten Wohnimmobilien kommt als Maßstab für die Größe des Gebäudes oder einer Wohnung die Wohnfläche ins Spiel. Dies hat den Hintergrund, dass es in diesem Teilmarkt vor allem auf die zulässigen bewohnbaren Grundflächen ankommt und nicht auf irgendwelche Nutzflächen für sonstige Zwecke.

Eine Miete über Wohnraum ist im Regelfall auf die Wohnfläche bemessen. Kommt es zu einer gesetzlich begründeten Mieterhöhung ist die tatsächliche Wohnfläche ganz entscheidend. Aber auch im Teilmarkt Wohneigentum (Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen) wird als Vergleichsfaktor für das Wert- und Preisniveau immer häufiger die Wohnfläche als Bezugsgröße je Quadratmeter herangezogen.

Leider ist die Wohnfläche im frei finanzierten Wohnungsbau nicht verbindlich definiert. Welche Grundflächen von Räumen hier als Wohnflächen angerechnet werden können, bedarf im Zweifel einer Vereinbarung oder sachverständigen Begründung.

Die in der Praxis gängigste Definition der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zu Problemen führen hierbei jedoch Grundflächen, die nach landesrechtlichen Vorschriften keine zulässigen Wohnflächen darstellen, aber dennoch wohnlich nutzbar sind. In solchen Einzelfällen ist oftmals die örtliche Verkehrssitte maßgebend.


Die Wohnfläche kann entweder örtlich aufgemessen oder auf der Grundlage von Bauzeichnungen ermittelt werden. Vielfach finden sich Alt-Grundrisse und teilw. auch Flächenberechnungen als historische Bauvorlagen im Stadtarchiv wieder. Nicht selten passen diese jedoch nicht oder passten noch nie zum tatsächlichen Bestand.

Anlässe einer Flächenermittlung

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und benötigen die Wohnfläche als Bezugsgröße für den verhandelbaren Preis.


Sie benötigen eine qualifizierte Flächenermittlung zur Vorlage bei Ihrer finanzierenden Bank.


Sie benötigen zuverlässige Bestandspläne Ihres Gebäudes zur Planung von Umbauten, Einrichtungen oder Handwerkerleistungen.

Sie sind Vermieter und benötigen die Wohnfläche Ihrer Wohnung zur korrekten Abrechnung der Betriebskosten mit dem Mieter.


Sie sind Vermieter und benötigen im Rahmen eines gesetzlichen Mieterhöhungsverlangens die tatsächliche Größe der Wohnfläche Ihrer Wohnung.