Die Wertermittlung
Als kostengünstigere Alternative zum Gutachten bieten wir Ihnen eine Kaufpreiseinschätzung an. Der Begriff ist nicht definiert und bedeutet nach unserer Auffassung eine Wertermittlung in Kurzform, bei der nicht alle erdenklichen Werteinflüsse detailliert ermittelt werden und das Ergebnis zum Teil auf Annahmen und Erfahrungssätzen beruht. Außerdem werden die Bewertungsansätze nicht begründet und sind somit für den Laien nicht nachvollziehbar. Im Ergebnis wird jedoch der Wert ermittelt, der im Verkaufsfall am wahrscheinlichsten erzielbar ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Sachverständigenleistung um kein Gutachten handelt und nicht der Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB ermittelt wird.
Verwendbarkeit und Risiken einer Wertermittlung
Für alle Bewertungsanlässe mit rechtlichem Hintergrund ist die Kaufpreiseinschätzung nicht geeignet. Die Kaufpreiseinschätzung dient in erster Linie zu Informationszwecken und Entscheidungsfindung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Anerkennung bei Behörden oder Gericht ist hiermit nicht gegeben.
Sofern auftragsgemäß nicht alle für die Ermittlung wertrelevanten Unterlagen eingesehen werden sollen, ist das Ergebnis mit Unsicherheit behaftet. Das Ergebnis kann insofern nur im Zusammenhang mit der Ermittlungsgrundlage zu verstehen sein, die darüber informiert, welche Auskünfte und Unterlagen eingesehen und beurteilt wurden.
Eignung nur für Standard-Immobilien
Wir bieten eine Wertermittlung in Kurzform ausschließlich für Standard-Wohnimmobilien bis zu einem Wert von ca. 500.000 € an.
Bei höheren Werten, Immobilien mit Besonderheiten oder Gewerbeimmobilien wird ausschließlich ein Gutachten erstellt.
Wir bieten Ihnen die Kaufpreiseinschätzung schriftlich oder mündlich an. Welche Arbeitsunterlagen und Auskünfte untersucht werden sollen, wird jeweils im konkreten Einzelfall festgelegt. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang und können individuell vereinbart werden.